Zum Schutz ihrer Geschäfte und der Präsentation ihrer Waren und/oder Dienstleistungen bemühen sich immer mehr Unternehmen um die Registrierung ihrer Handelsmarke beim Patentamt.
Dadurch hat einzig und allein der Inhaber der Handelsmarke das Recht, diese zu nutzen, darüber zu bestimmen, sowie dritten Personen zu verbieten, bei ihrer Tätigkeit jedwedes Zeichen für Waren und/oder Dienstleistungen zu verwenden, das identisch oder ähnlich ist wie seine Marke.
Die Rechtsanwaltskanzlei „Ivanova und Partner“ sorgt für die Registrierung von Handelsmarken beim Patentamt.
Die Juristen der Kanzlei informieren Sie in vollem Umfang über alle Etappen des Verfahrens zur Registrierung einer Handelsmarke. Bei Bedarf werden Sie auch bei der Festlegung der Klasse der Waren und/oder Dienstleistungen unterstützt, in die Ihre Geschäfte gemäß der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen zur Registrierung von Marken gehört.
Zu weiteren Informationen können Sie sich bei uns melden, und zwar per Telefon: 0886841616 oder per E-Mail: info@ivanovalawyers.com